Ein Bahngleis ist in Nahaufnahme zu sehen, das mit Pflanzen überwuchert ist, weil schon lange kein Fahrzeug mehr gefahren ist.
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Bildungspolitik-Debatte
Minimale Fortschritte beim WissZeitVG

Den neuen Entwurf zum WissZeitVG gibt es schon seit Sommer 2023. Das Bundeskabinett konnte sich nicht einigen. Jetzt tut sich etwas.

14.02.2024

Im Juni 2023 hatte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger den neuen Referentenentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) vorgestellt. Seitdem haben die regierungsinternen Ressorts es noch nicht geschafft, sich hinsichtlich des Reformkonzeptes des Bundesbildungsministeriums (BMBF) zu einigen. Das ist aber notwendig, damit die Novelle überhaupt im Parlament diskutiert werden kann. Und wenn die Reform umgesetzt werden soll, bleibt nicht mehr viel Zeit, da 2025 bereits der Bundestagswahlkampf beginnt. Auf Anfrage von "Forschung & Lehre" sagte eine Sprecherin des BMBF, dass “der Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sich in der Ressortabstimmung befindet. Diesen Gesprächen können wir nicht vorgreifen." Zeitgleich berichtet Jan-Martin Wiarda auf seinem Blog, dass etwas Bewegung in den lang andauernden Prozess kommt. 

Trotz monatelanger Gespräche konnten sich das BMBF und SPD und Grüne nicht hinsichtlich der Postdoc-Höchstbefristung und der Regelungen zur Tarifsperre einigen. Der neue Entwurf des Bundesbildungsministeriums sieht vor, dass die Tarifsperre gelockert wird, aber im Kern erhalten bleibt. Das würde eine Ausnahme von der Tarifautonomie darstellen, so dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Wissenschaft keine alternativen Modelle zur Hochbefristungsdauer vereinbaren dürften. Dagegen hatten sowohl das Arbeits-, als auch das Wirtschaftsministerium einen Leistungsvorbehalt eingelegt. Gründe dafür wurden nicht bekannt gegeben. Im Oktober forderte der Haushaltsausschuss des Bundestages in einem Maßgabe-Beschluss vom Bundesbildungsministerium dann ein "Konzept für ein befristetes Programm zum Ausbau wissenschaftlicher Dauerstellen neben der Professur." 

Es kommt Bewegung in die Sache – mit unklarer Ausrichtung 

Nun berichtet der Wiarda-Blog, dass sich etwas tut: Aus dem Wirtschaftsministerium hieße es, dass sich der Leitungsvorbehalt erledigt habe und der Ball beim Arbeitsministerium liege. Und das habe mit dem BMBF einen Lösungsplan geschmiedet: "Man einigt sich, dass man sich nicht einig ist", so Journalist Wiarda auf seinem Blog. Im sogenannten Zuleitungsschreiben, mit dem der Gesetzentwurf ins Kabinett geht, soll demnach stehen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Erweiterung der Tarifklausel im WissZeitVG in der Postdoc-Phase geprüft werden solle, und zwar um die Aspekte Höchstbefristungsdauer und Zeitpunkt der Anschlusszusage. Ziel dabei sei, eine frühere Perspektive auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu eröffnen. 

Einen konkreten Termin für einen Kabinettsbeschluss gibt es aber immer noch nicht. Und selbst, wenn die Debatte im Parlament bald starten würde, ist unklar, ob es beim der Postdoc-Befristungshöchstdauer zu einer Einigung kommen würde. Das wiederum würde dazu führen, dass das BMBF seinen Gesetzentwurf in dieser Frage unverändert ins Parlament bringen würde und es in dieser Legislaturperiode keine Reform des WissZeitVG mehr geben würde. Das wollen viele auf gar keinen Fall, so wie beispielsweise der forschungspolitischen Sprecher der SPD, Oliver Kaczmarek: "Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht zu reformieren, ist keine Option", sagte er gegenüber Wiarda. Nicht überraschend also, dass die Debatte noch nicht zu Ende ist.

kfi