Schriftzug "Berlin" auf einer Betonwand vor der "Freien Universität Berlin".
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Befristungen für Postdoktoranden
Überarbeitetes Berliner Hochschulgesetz verabschiedet

Das Berliner Hochschulgesetz steht wegen seiner Dauerstellen-Regelung in der Kritik. Mehrere Klagen laufen. Eine Novelle wurde trotzdem beschlossen.

23.06.2022

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das vom Senat überarbeitete Landeshochschulgesetz (BerlHG) am Donnerstag verabschiedet. Die Änderungen betreffen den viel kritisierten Paragrafen 110, nach dem mit promovierten Nachwuchsforschenden frühzeitig eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden muss. Darüber war nach Inkrafttreten des Hochschulgesetzes im vergangenen Herbst viel diskutiert worden. Die Wissenschaftsverwaltung hatte daraufhin angekündigt, die Vorgaben zu konkretisieren und deren Umsetzung durch Übergangsfristen zu erleichtern.

Unter anderem ist eine Anschlusszusage für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler nun an die Bedingung geknüpft, dass dadurch das jeweilige Qualifikationsziel wie die Berufungsfähigkeit auf eine Professur erreicht wird. Außerdem sollen die Regelungen grundsätzlich nicht für Personal gelten, das überwiegend aus Dritt- oder Programmmitteln finanziert wird.

Opposition kritisiert Reparaturnovelle als verfassungswidrig

Bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause verursachte das Thema noch einmal Streit: Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Adrian Grasse, sprach von einer Reparaturnovelle. "Manche Dinge sind aber so kaputt, dass sie sich nicht reparieren lassen." Für die Regelungen im Hochschulgesetz liege die Kompetenz eindeutig beim Bund, nicht beim Land Berlin, wie inzwischen mehrere Gutachten bestätigt hätten.

Grasse bezieht sich damit unter anderem auf ein im Auftrag der CDU-Fraktion erstelltes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses, wonach das Gesetz in seiner bisherigen Fassung verfassungswidrig sei. Es verstoße gegen die Wissenschaftsfreiheit und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Stefan Förster von der FDP nannte das überarbeitete Gesetz Murks, der nicht verfassungsgerichtsfest sei. Genauso sah das auch Martin Trefzer von der der AfD: Er kritisierte, Rot-Rot-Grün habe das Gesetz schon im vergangenen Jahr "im Schweinsgalopp durchs Parlament gepeitscht". Nun solle Rot-Grün-Rot nicht den gleichen Fehler machen wie schon beim Mietendeckel und ein Gesetz verabschieden, das vor dem Verfassungsgericht scheitern werde. SPD, Grüne und Linke stimmten schließlich für die Novelle, CDU, FDP und AfD dagegen.

CDU- und FDP-Fraktion haben gegen das Hochschulgesetz Anfang Mai bereits Klage vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht. Die Humboldt-Universität (HU) zu Berlin hatte Ende Dezember gegen den strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zuvor hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst ihren Rücktritt zum Ende des vergangenen Jahres mit den neuen Regelungen des Hochschulgesetzes begründet.

dpa/ckr