Ein Schild mit Wappen und der Aufschrift Verfassungsgerichtshof hängt am Gebäude des Kammer- und Verfassungsgerichts in Berlin
picture alliance / dpa / Florian Schuh

Normenkontrollklage
CDU und FDP klagen gegen Berliner Hochschulgesetz

Oppositions-Fraktionen in Berlin haben Klage gegen das umstrittene Hochschulgesetz eingereicht. Das Land hätte dieses nicht beschließen dürfen.

04.05.2022

Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben nach eigenen Angaben Klage gegen das umstrittene Berliner Hochschulgesetz vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht. Der Prozessbevollmächtigte Matthias Ruffert, Jura-Professor an der Humboldt-Universität (HU), brachte am Mittwoch im Namen der beiden Fraktionen die sogenannte Normenkontrollklage ein, wie ein Sprecher der Berliner CDU-Fraktion mitteilte. CDU und FDP hatten bereits Anfang April angekündigt, gegen das Hochschulgesetz vor den Landesverfassungsgerichtshof zu ziehen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine mögliche unbefristete Anschlussbeschäftigung vereinbart werden müsse. Aus Sicht der CDU und FDP hatte das Land Berlin gar nicht die gesetzgeberische Kompetenz, solche Regelungen zu beschließen.

In der vergangenen Woche hatte der Senat angekündigt, die Regelung noch einmal ändern zu wollen. Die Überarbeitung des Gesetzes soll nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung die Vorgaben dazu konkretisieren und deren Umsetzung durch Übergangsfristen erleichtern.

Die Humboldt-Universität (HU) hatte Ende Dezember gegen den strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und sich auf ein von Ruffert veröffentlichtes Gutachten berufen. Zuvor hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst ihren Rücktritt zum Ende des vergangenen Jahres mit den neuen Regelungen des Hochschulgesetzes begründet.

dpa/ckr