Schriftzug "Berlin" auf einer Betonwand vor der "Freien Universität Berlin".
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Berliner Hochschulgesetz
Geplante Entfristung von Postdoc-Stellen präzisiert

Im letzten Sommer hatte besonders ein Passus des Berliner Hochschulgesetzes viel Kritik geerntet. Nun liegt ein Präzisierungsentwurf vor.

28.03.2022

Die Reglung des Berliner Hochschulgesetzes, die Postdoktoranden eine verbindliche Dauerstelle garantiert, soll nur für bestimmte Ersteinstellungen ab September 2023 gelten. So besagt es ein Entwurf zur angekündigten Präzisierung des Hochschulgesetzes, über den der "Tagesspiegel" berichtete.

Bei der Erlassung des Gesetzes im vergangenen Sommer hatte die ursprüngliche Formulierung für Kritik gesorgt. Ohne Nennung einer Frist hatte diese vorgesehen, dass Postdoktoranden auf einer Qualifizierungsstelle für eine Professur Anspruch auf eine Dauerstelle haben. Dies wurde vor allem von den Leitungen der Berliner Universitäten als nicht umsetzbar kritisiert. Professorin Sabine Kunst trat in diesem Zusammenhang als Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin zurück. In der Konsequenz kündigte der Koalitionsvertrag der in Berlin seit dem Herbst regierenden SPD, Grünen und Linken "Präzisierungen" des Gesetzes an.

Welche Stellen nicht in Frage kommen

In diesen wurde nun laut "Tagesspiegel" festgelegt, dass die Entfristungen nicht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten sollen, die "überwiegend aus Drittmitteln oder aus Programmen des Bundes und der Länder oder des Landes Berlin finanziert werden". Dazu gehören auch Postdoktoranden, die in Projekten der Berlin University Alliance arbeiten, deren Status zuletzt offen war.

Damit eine Entfristung möglich ist, müsse im Arbeitsvertrag ein Qualifizierungsziel festgehalten sein, dem die vorgesehene Stelle auch entspreche. Die Hochschulen müssten festlegen, unter welchen Bedingungen diese Zielvorgaben erreicht sind. Dies verankere den Gedanken des Tenure Tracks, wie der "Tagesspiegel" die Berliner Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour zitiert.

Die Übergangsfrist bis Herbst 2023 solle den Hochschulen ermöglichen, Satzungen für die Qualifikationsziele vorzulegen und die Folgen des Gesetzes zu erörtern. Viele Postdoktoranden sind mit der Frist unzufrieden, da sie nicht alle berücksichtigt, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Kritik kommt demnach auch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aktuell an Universitäten arbeiteten, seien falsche Hoffnungen auf eine unbefristete Beschäftigung gemacht worden, weshalb die GEW eine Änderung des Gesetzesentwurfs fordere.

cpy