Befristungen
WissZeitVG im Kabinett beschlossen
Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen besser vor kurz laufenden Arbeitsverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden. Das Bundeskabinett in Berlin hat dazu am Mittwoch Änderungen des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht.
Befristungen an sich hält das Bundesbildungsministerium zwar für sinnvoll, damit junge Wissenschaftler nachrücken können und es eine gewisse Fluktuation gibt. Aber, so argumentiert es in seinem Gesetzentwurf auch: Der Anteil an Kurzzeitverträgen sei immer noch hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen und jeder vierte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen hat demnach sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Für Betroffene bedeutet das fehlende berufliche Sicherheit und keine Planbarkeit auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
"Attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sind ein entscheidender Faktor dafür, im Wettbewerb um die klügsten Köpfe talentierte junge Menschen für Wissenschaft und Forschung zu gewinnen. Das Gesetz ist dafür ein wichtiger Baustein", sagte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger am Mittwoch.
Beratungen in Bundestag und Bundesrat stehen aus
Mit der Reform sollen nun Mindestvertragslaufzeiten eingeführt werden. Der erste Arbeitsvertrag vor der Promotion muss in der Regel eine Laufzeit von mindestens drei und nach der Promotion in der Post-Doc-Phase von mindestens zwei Jahren haben. Post-Docs sollen außerdem künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Weitere zwei Jahre sollen nur noch mit einer verbindlichen Anschlusszusage zulässig sein ("4+2-Regelung"). Innerhalb dieser Zeit müssen vorher gemeinsam definierte Forschungsziele erreicht werden.
Der Gesetzentwurf sieht zudem den verbindlichen Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung vor. Wie das Ministerium mitteilte, würden dadurch die Geltung der Mindestvertragslaufzeiten sowie der familien- und sozialpolitischen Instrumente auch für Arbeitsverträge in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten deutlich ausgeweitet.
Das Gesetz muss nach dem Kabinettsbeschluss noch durch Bundestag und Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es im Bundesrat nicht. Termine für die Beratungen in Parlament und Länderkammer stehen noch nicht fest. In Kraft treten soll das Gesetz erst ein halbes Jahr nachdem es beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, damit die Hochschulen sich darauf einstellen können. Laufende Verträge sollen unberührt von den Neuregelungen sein.
Themenschwerpunkt: WissZeitVG
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt die Befristungsdauer von Anstellungsverträgen in der Wissenschaft. Es ist umstritten, weil es wissenschaftliche Karrieren wenig planbar gestaltet. Im Themenschwerpunkt WissZeitvG von "Forschung & Lehre" finden Sie ausgewählte Beiträge zur Diskussion und Reformvorschlägen – darunter auch ein Blick auf die Positionen der Fraktionen zum Gesetz.
dpa/kas