Eine Person arbeitet am Laptop
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Datenschutz
Was in der digitalen Lehre rechtlich zu beachten ist

Hochschulen versuchen, die Lehre so weit möglich digital zu stemmen. Ein Rechtsexperte erklärt, welche Verantwortung Dozierende tragen.

07.04.2020

Ein Datenschutzexperte mahnt in der Suche nach kurzfristigen Lösungen für die digitale Lehre zu Umsicht: "Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sollten ihre Hochschulen auffordern, praxistaugliche Software zur Durchführung digitaler Lehrveranstaltungen und Prüfungen für die Lehrenden und Studierenden im Rahmen ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für Hochschule, Lehrende und Studierende zu prüfen, zu autorisieren und entsprechende Lizenzen zentral zur Verfügung zu stellen", erklärt Rolf Schwartmann, Professor an der TH Köln und Sachverständiger des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für IT- und Datenrecht.

Dies müsse in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der Hochschule erfolgen. "Die Hochschulen sollten unter Einbeziehung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer insbesondere zentral prüfen und entscheiden, welche Funktionalitäten der Angebote, die als besonders sicherheitskritisch eingestuft werden, für die Hochschulnutzung zentral zu deaktivieren sind und welche Angebote danach nutzbar sind", sagte Schwartmann. Die Freiheiten der Lehrenden in Forschung und Lehre müssten dabei berücksichtigt werden.

Der DHV empfiehlt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nur mit Lernsoftware zu arbeiten, die von der Hochschule freigegeben wurde. Von einer eigenverantwortlichen Verwendung eines Programms ohne vorherige Zustimmung der Hochschule sei abzuraten.

Sollten Hochschulen die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit von Software-Angeboten nach Beratung mit ihren Datenschutzbeauftragten nicht mit hinreichender Sicherheit als datenschutzkonform bewerten können, rät Datenschutzexperte Schwartmann, "umgehend die vorhandenen Lösungen mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden und gegebenenfalls den Datensicherheitsbehörden abzustimmen, um den Forschungs-, Lehr- und Prüfbetrieb aktuell rechtskonform zu gewährleisten".

Online-Portale: Hochschulen informieren über Lehr-Software

Viele Hochschulen haben für Beschäftigte und Studierende neue Online-Portale eingerichtet, auf denen sie Informationen darüber finden, welche Software Anbieter sie nutzen können und wie sie darüber ihre Kurse gestalten können, darunter zum Beispiel die Technische Universität München. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer erfahren auf dem Portal auch, an wen sie sich bei Fragen wenden können.

kas