Ein Notizblock mit einem Fragezeichen
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FAQ
Was ist ein Altersgeld?

Verlassen Professoren frühzeitig die Hochschule, können sie Probleme bei ihrer Altersversorgung bekommen. Das Altersgeld soll gegensteuern.

Von Sven Hendricks 18.07.2018

Das freiwillige Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis führt für Beamte stets zu einem Verlust des Pensionsanspruches. Früher wurde in einem solchen Fall automatisch die Beamtendienstzeit durch den früheren Dienstherrn bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert, womit die Beamten meist nur einen ausgesprochen kleinen Rentenanspruch haben.

Mittlerweise sehen einige Landesbeamtenversorgungsgesetze alternativ zur Nachversicherung die Gewährung eines sogenannten Altersgeldes vor. Die Voraussetzungen hierfür sind dabei allerdings in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Dies bezieht sich sowohl auf das Verfahren insbesondere mit Blick auf ein mögliches Antragserfordernis als auch auf die übrigen inhaltlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Altersgeldes.

Die Idee hinter der Gewährung eines Altersgeldes ist die, dass für die jeweilige Beamtenzeit eine pensionsähnliche Versorgung gewährt wird, die meist wirtschaftlich deutlich attraktiver ist, als der aus einer Nachversicherung resultierende Rentenanspruch. In einigen Ländern besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, Beamten auf Zeit ein Altersgeld zu gewähren.

Derzeit sehen Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und der Bund unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung eines Altersgeldes vor. Der Anspruch berechnet sich ähnlich dem Pensionsanspruch, wobei Vordienstzeiten bei der Bemessung meist keine Rolle spielen. Fällig wird die Zahlung eines Altersgeldes erst, wenn die jeweilige Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht wird.

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