Ein Notizblock mit einem Fragezeichen
mauritius images/imageBROKER/Adrian C. Nitu

FAQ
Wann ist eine Zulage nach TV-L möglich?

Es ist kaum bekannt, dass Wissenschaftlern auch im Bereich des TV-L eine Zulage oberhalb des Tarifentgelts gezahlt werden kann. Die Voraussetzungen.

Von Sascha-Sven Noack 28.03.2018

Es gibt unterschiedliche Szenarien, die ermöglichen, einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin auch im Bereich des TV-L eine Zulage oberhalb des Tarifentgelts zu zahlen. So kann beispielsweise bei der Einstellung abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung der Beschäftigten ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden, zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten.

Auch können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Entgelt der Endstufe bis zu 25 Prozent der Stufe 2 zusätzlich erhalten, wenn sie aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation besondere projektbezogene Anforderungen erfüllen oder eine besondere Personalbindung beziehungsweise Personalgewinnung erreicht werden soll. Im Übrigen kann diese Zulage befristet werden und ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass in den Bundesländern teilweise durch Erlasse die Anwendung des Paragraf 16 Abs. 5 TV-L unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das entsprechende Finanzministerium steht. Neben diesen Zulagen sind auch Zulagen während des Arbeitsverhältnisses möglich. Beschäftigte im Drittmittelbereich können vom Arbeitgeber eine Sonderzahlung erhalten, wenn nach Deckung der Einzel- und Gemeinkosten des Vorhabens entsprechende Erträge aus Mitteln privater Dritter verbleiben. Die Beschäftigten müssen zudem zur erfolgreichen Einwerbung beigetragen haben.

Darüber hinaus sind Zulagen möglich, wenn der Mitarbeiter dauerhaft und projektbezogen besondere Leistungen erbracht hat oder wenn der Mitarbeiter unabhängig von Drittmittelprojekten besondere Leistungen erbracht hat.

Immer mittwochs

Der Karriere-Tipp von Forschung & Lehre 

Forschung & Lehre beantwortet Ihre Fragen zum wissenschaftlichen Berufsalltag – jede Woche, kompakt und auf den Punkt.


Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in den Rubriken Karriere und Recht auf der Website von Forschung & Lehre.

Haben Sie Fragen, die noch nicht beantwortet wurden? Dann schreiben Sie uns: kommentare(at)forschung-und-lehre.de.

Wir bemühen uns, Ihre Fragen in den kommenden FAQs zu berücksichtigen.