Vier verschiedenfarbige Stühle stehen nebeneinander an einer Wand
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Berufungsverfahren
DHV mahnt zur Sorgfalt bei Berufungen

Software kann die Arbeit von Berufungskommissionen erleichtern. Sie darf ihnen aber nicht die Entscheidung abnehmen, warnt der DHV.

30.03.2022

Digitale Werkzeuge können in Berufungsverfahren hilfreich sein. Software zur Erfassung und Aufbereitung von Daten unterstützt bereits vielerorts Berufungskommissionen bei den Verfahren, sowohl bei der Einhaltung von Pflichten und Fristen als auch bei der Leistungsbeurteilung der Bewerberinnen und Bewerber. Dies sei effizient und zeitsparend, berge aber auch Risiken, warnte der Deutsche Hochschulverband (DHV) in einer Mitteilung vom Mittwoch.

"Chancen liegen darin, dass zum Beispiel Profile anonymisiert werden, Kriterien unterschiedlich stark gewichtet oder unsachliche Argumente anhand von Daten entkräftet werden können. Gefahren entstehen allerdings dort, wo die Daten eine Vergleichbarkeit suggerieren, die es nicht gibt", erklärte DHV-Präsident Professor Bernhard Kempen. In der Wissenschaft lasse sich "nicht alles in Zahlen und Rubriken einordnen".

Kempen: Keine Berufungen "per Knopfdruck"

Die gleiche Zahl an Publikationen bedeute beispielsweise nicht, dass zwei Personen gleich produktiv seien oder gleich viel zum Fortschritt in ihrem Gebiet beitrügen. Ebenso sage die Zahl an Lehrveranstaltungen nichts über deren Größe, Vielfalt und den mit ihnen verbundenen Aufwand aus. Die Lehrerfahrung könne daher nicht allein anhand der Zahl der Veranstaltungen beurteilt werden. Auch Drittmittel seien nicht per se vergleichbar, sondern in Quelle und Höhe sowie je nach Fachkultur unterschiedlich zu gewichten.

Berufungskommissionen blieben daher verpflichtet, selbst abzuwägen und dabei auch Kriterien zu berücksichtigen, die nicht miteinander vergleichbar sind oder sich einer Messung entziehen. Berufungen dürften nicht "per Knopfdruck" erfolgen, mahnte Kempen. "Die Grenze zwischen der Aufbereitung von Daten und ihrer Interpretation ist sehr deutlich zu ziehen."

Darüber hinaus sollten Hochschulen ihre Berufungsverfahren flexibel und möglichst kurz gestalten können, indem sie im Einzelfall vom öffentlichen Ausschreibungsgebot abweichen, ohne die Ministerien oder Hochschulräte um Erlaubnis fragen zu müssen, forderte der DHV. Voraussetzung sei, dass die Fakultäten bei den Verfahren mit einem Zustimmungs- oder Vetorecht einbezogen würden und die Sorgfaltspflicht der Kommission bei der Bestenauslese eingehalten werde. Hochschulinterene Berufungsordnungen und Monitorings sollen dies gewährleisten.

ckr