Professor Dr. Ulrich Radtke
privat

Berufungsverfahren
Gesunde Distanz

Kommissionen, Formalia und das immer präsente Menschliche: Der Rektor der Universität Duisburg-Essen spricht über seine Erfahrungen mit Berufungen.

Von Vera Müller 06.09.2018

Forschung & Lehre: Herr Professor Radtke, können Sie sich noch an Ihren ersten Probevortrag erinnern? Wie nahmen Sie die Berufungskommission, die Atmosphäre wahr?

Ulrich Radtke: Als wenig wertschätzend. Ich erinnere mich sehr gut an meinen ersten Probevortrag, das ist gut 30 Jahre her, da war ich 32 Jahre alt. Die Kommission bestand nur aus Ordinarien der Fakultät, und einer der Fachvertreter lehnte mich aus irgendeinem Grund ab, obwohl ich in allen Gutachten auf dem ersten Platz stand. Das habe ich natürlich erst hinterher erfahren. Ich war ihm, glaube ich, zu modern. Er stellte mir wirklich bösartige Fragen. Das war keine schöne Erfahrung. Beim zweiten "Vorsingen" an einer anderen Universität wurde mir gesagt, es sei doch nett, dass ich gekommen sei, man hätte zwar schon den Hauskandidaten, den man berufen wollte, aber ich würde bestimmt etwas lernen. Die Einladung solle ich als große Ehre betrachten. Ansonsten könnte ich mir die Zeit selbst vertreiben und mir die Universität alleine anschauen.
Diese doch schwierigen Erfahrungen mit Berufungsverfahren haben mich geprägt. Mir war klar, sollte ich einmal in Verantwortung sein, würde ich die Kolleginnen und Kollegen anhalten, von der ersten Minute an wertschätzend mit den neuen umzugehen. Denn mit diesen Kolleginnen und Kollegen werden sie vielleicht noch dreißig Jahre intensiv zusammenarbeiten, manche sieht man häufiger als die Familie. Positiv erinnere ich mich an ein Verfahren in der Schweiz, bei dem die externen Gutachten aus unterschiedlichen Ländern angefordert worden waren. Das war ein sehr unabhängiges und faires Verfahren. Die ersten beiden Vorstellungsverfahren in Deutschland waren dagegen schlicht und ergreifend eine Katastrophe. So sollte es man nicht machen.

"Durch Berufungsstäbe in den Rektoraten und Berufungsbeauftragte wurden die Berufungsverfahren stark professionalisiert." Ulrich Radtke

F&L: Schwenken wir in die Gegenwart: Gehört das, was Sie aus Ihren ersten beiden Vorstellungsverfahren berichtet haben, der Vergangenheit an?

Ulrich Radtke: Ich werbe an unserer Universität dafür, dass man sich nicht sechs Vorträge an einem Tag anhört, sondern sich ausreichend Zeit nimmt. All das, was ich als negativ empfunden habe, gebe ich den Berufungsbeauftragten und den Dekanen mit. Natürlich sind die Fachkulturen unterschiedlich und das Menschliche können Sie nicht völlig heraushalten aus den Verfahren – bei allem Bemühen um Sachlichkeit und Fairness. Inzwischen ist aber allen Beteiligten klar, dass eine Berufung und das Berufungsverfahren für die strategische Planung und Entwicklung einer Universität eine zentrale Rolle spielen. Als Hochschulleitung hat man dieses strategische Moment sehr viel stärker im Blick als früher, wo es den einzelnen Fächern überlassen wurde, sich darum zu kümmern. Aber auch die Fakultäten engagieren sich stärker als früher. Hinzu kommt, dass das Berufungsgeschäft internationaler und der Wettbewerb breiter geworden ist.
Durch Berufungsstäbe in den Rektoraten und Berufungsbeauftragte, die die Berufungskommissionen mit ihren Erfahrungen bereichern, wurden die Berufungsverfahren stark professionalisiert. Man muss sich allerdings vor Augen führen, dass in vielen Fächern ein Berufungskommissionsvorsitzender nur einmal in seinem Leben diese Aufgabe wahrnimmt. Deswegen ist es wichtig, ihn dabei zu unterstützen. Die Universität Duisburg-Essen hat einen ausführlichen Berufungsleitfaden für alle Beteiligten entwickelt, der als sehr hilfreich wahrgenommen wird. Darüber hinaus treffe ich jedes Jahr die Berufungsbeauftragten und wir diskutieren die Fälle, die verbesserungswürdig sind. Hier hat ein Kulturwandel stattgefunden.

F&L: Wie eng ist die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Berufungskommissionen?

Ulrich Radtke: Die Fakultäten haben eine sehr hohe Autonomie. Wenn es Schwierigkeiten gibt, wendet sich der Dekan, der Kommissionsvorsitzende oder auch der Berufungsbeauftragte an mich. Bestimmte Themen diskutieren wir bereits im Vorfeld, zum Beispiel Befangenheitsfragen. Sie spielen eine immer größere Rolle, und inzwischen sind alle Beteiligten sehr viel stärker sensibilisiert und fragen vorher nochmals im Rektorat, beim Justiziariat oder bei der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis nach.

F&L: Können Sie hier ein Beispiel nennen?

Ulrich Radtke: Gemeinsame Publikationen oder gemeinsame Projekte zum Beispiel. Wie weit liegen diese gemeinsamen Publikationen zurück? War das eine Publikation, bei der 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Autoren auf dem Titel standen? Manchmal kennen sich die Wissenschaftler untereinander gar nicht und haben trotzdem gemeinsam publiziert. Sollte das zum Beispiel acht Jahre zurückliegen, dann käme die Kommission sicher zu dem Ergebnis, dass keine Befangenheit vorliegt. Eine mögliche Befangenheit stellt man ja erst fest, nachdem man die eingegangenen Bewerbungen gesichtet hat. Sollte sich hinterher herausstellen, dass etwas übersehen wurde, kann es zur Einstellung des Verfahrens führen. Konkurrentenklagen wird damit Tür und Tor geöffnet. Deshalb muss alles, was in der Berufungsordnung und im Ausschreibungstext steht, entsprechend berücksichtigt werden. Auch der Kriterienkatalog, nach dem später ausgewählt wird, muss von vorneherein feststehen; er darf während des Verfahrens nicht einfach geändert werden.

F&L: Werden Kriterien im Laufe des Verfahrens nicht auch schon einmal "angepasst"?

Ulrich Radtke: Das sollte nicht passieren. Die Fakultät erstellt den Kriterienkatalog, und im Rektorat achten wir sehr genau darauf, ob der Katalog und die Kolleginnen und Kollegen, die in die engere Wahl kommen, zusammenpassen. Das Gleiche gilt auch für die, die nicht näher betrachtet oder im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht eingeladen wurden. Das wird an der Universität Duisburg-Essen sehr genau und gerichtsfest dokumentiert.

F&L: Kennen Sie an der Universität Duisburg-Essen das Problem der sogenannten "Lagerbildungen" innerhalb der Kommission oder Vorabsprachen?

Ulrich Radtke: Wenn das Rektorat nicht – und das sind die Ausnahmen – von einer Liste überzeugt ist, zum Beispiel aus Gründen, die im Verfahren, der Person oder den Qualitätsanforderungen liegen können, wird gegebenenfalls durch das Rektorat ein weiteres Gutachten angefordert. Oder wir diskutieren mit der Fakultät, ob die Liste wirklich den mit der Ausschreibung verbundenen Erwartungen entspricht. Traditionell wird eine Dreier-Liste vorgelegt, auch um zu zeigen, dass es ausreichend Bewerberinnen und Bewerber gibt. Nun ist jeder, der auf einer Liste ist, grundsätzlich berufbar. Wenn die Berufungskommission jedoch der Meinung ist, dass nur die ersten beiden auf der Liste in Frage kommen, dann sollte sie eine Zweier-Liste, ggfl. sogar eine Einer-Liste erstellen. Das Rektorat bespricht in dem Fall nochmals mit der Fakultät, ob sie diese Implikation wirklich bedacht hat. Das geschieht partnerschaftlich.

F&L: Wer holt das mögliche weitere externe Gutachten ein?

Ulrich Radtke: Wenn zum Beispiel vergessen wurde, bei einer Hausberufung das notwendige dritte Gutachten anzufordern oder wenn nach Auffassung des Rektorats ein Gutachten wenig aussagekräftig ist, dann holt die Fakultät diese Gutachten ein. Wenn es sich um einen sehr strittigen Fall handelt, fordert das Rektorat ein weiteres Gutachten an. Das kommt aber nur in ein bis zwei Prozent der Berufungsverfahren vor.

F&L: Es soll vorkommen, dass Berufungskommissionen die Probevorträge mit Diskussion, Lehrprobe und Gespräch sehr zügig abwickeln...

Ulrich Radtke: Dem Rektorat und mir ist es sehr wichtig, dass sich die Berufungskommission für jede eingeladene Bewerberin und jeden eingeladenen Bewerber hinreichend viel Zeit nimmt. Das steht auch in unserem Berufungsleitfaden, ist aber keine Vorschrift. Wir sind ja kein paternalistischer Betrieb, die Fakultäten arbeiten eigenverantwortlich. Aber ich frage die Berufungskommissionen und die Fakultäten am Ende einer Kommissionssitzung immer, wie sie damit umgegangen sind.

"Entscheidend ist die wissenschaftliche Leistung, die die Bewerberinnen und Bewerber erbracht haben." Ulrich Radtke

F&L: Sie fragen also zum Beispiel, ob die Kommissionsmitglieder die von den Bewerbern angegebenen Publikationen auch wirklich kennen?

Ulrich Radtke: Das ist durchaus ein Thema. Keiner kann von 50 Kandidaten und Kandidatinnen alle Schriften lesen. Die Bewerber sollen in der Regel die fünf wichtigsten Publikationen angeben. Diese fünf dienen als Grundlage für die Entscheidung und müssen auch wirklich gelesen werden. Die Berufungskommissionen teilen das manchmal untereinander auf, wer sich diese oder jene Kandidaten genauer anschaut – besonders wichtig ist es bei der Auswahl derjenigen, die in die engste Wahl kommen. Die genauen Anforderungen sind jedoch von Fach zu Fach verschieden.

F&L: Und welche Bedeutung haben dabei Impact-Faktoren oder Indizes?

Ulrich Radtke: Damit gelingt eine Grobklassifizierung. Wenn zum Beispiel jemand einen h-Index hat, der kleiner als fünf liegt, ist das genauso eine Aussage, wie wenn der h-Index eines anderen über 100 liegt. Aber es ist kein Qualitätskriterium, wenn ein Kandidat einen h-Index von 20 und ein anderer von 30 hat. Im übrigen ist das auch von Fach zu Fach unterschiedlich. Gerade für Kommissionsmitglieder, die wenig Erfahrung mit diesen Bewertungen haben, ist es wichtig zu wissen, dass sie das nicht als Leitkriterium zugrunde legen. Es braucht eine gesunde Distanz zu solchen metrischen Verfahren. Es macht natürlich Sinn, im Internet nachzuschauen, wie die Bewerber publizieren und mit wem, wie oft sie zitiert und wahrgenommen werden. Insofern sind Zitationsindizes wichtig – aber in einer ordentlichen Priorisierung. Entscheidend ist die wissenschaftliche Leistung, die die Bewerberinnen und Bewerber erbracht haben. Die anderen Informationen gehören dazu.

F&L: Werden aus einer – manchmal recht kurzen – Lehrprobe das Lehrkonzept und die Lehrpersönlichkeit ausreichend deutlich?

Ulrich Radtke: Das können Sie erkennen. Eine Berufungskommission hat bei der Gestaltung der Vorstellungsvorträge und der Lehrproben verschiedene Möglichkeiten, wie sie damit umgeht. Außerdem erwarten wir von allen Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie ihre didaktischen Vorstellungen zur Lehre auch unter Berücksichtigung des Profils der Universität Duisburg-Essen ihren Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Berufungskommission kann beschließen, dass die eingeladenen Bewerber ihre Themen frei wählen können, dass alle das gleiche Thema behandeln oder sie kann auch den verschiedenen Bewerbern Themen vorgeben. Die Kommission muss allerdings gewährleisten, dass die vorgegebenen Themen vergleichbar hohe Anforderungen stellen. Und diese Probevorträge müssen auch soweit möglich für alle Bewerberinnen und Bewerber unter gleichen Bedingungen wie Zeit, Raum, Kreis der eingeladenen Teilnehmer, Rahmenprogramm bis hin zum Fragekatalog und zur Diskussion stattfinden. Das Gleiche gilt auch für die Lehrvorträge. Wenn die Studierenden zum Beispiel in ihrem Votum schreiben, der Kandidat konnte den Fragenden nicht in die Augen schauen, er hat während seines gesamten Vortrags dem Publikum den Rücken zugewandt oder nur die Folien abgelesen, ist das für das Rektorat selbstverständlich wichtig. Eine gute Fachschaft fragt auch an der Heimatuniversität des Bewerbers nach, das habe ich früher als Fachschaftsvertreter auch gemacht. Es gibt ja Bewerber, die können bei einer Veranstaltung glänzen, sind aber sonst im Normalbetrieb nicht so aufregend. Andere haben einfach einen schlechten Tag. Trotzdem können Sie schnell erkennen, ob der- oder diejenige in der Lage ist, einen bestimmten Sachverhalt wissenschaftlich ansprechend und verständlich für Studierende zu vermitteln.

F&L: Kennen Sie an der Universität Duisburg-Essen das Problem unfairer Fragen in Berufungsverfahren?

Ulrich Radtke: Es ist bislang in keiner Form darüber geklagt worden, dass Bewerberinnen oder Bewerber unfair behandelt worden wären. Das ist für mich entscheidend. Auch die Berufungs- und Gleichstellungsbeauftragten, die das Verfahren unmittelbar begleiten und jeweils einen Bericht schreiben, haben nichts darüber berichtet. So etwas würde nicht unbemerkt und unkommentiert stattfinden.

"Ich bin ein Amtsträger, und für mich als Amtsträger ist eine formale Kleidung hilfreich dafür, dass ich alle Menschen gleich behandle." Ulrich Radtke

F&L: Wie informieren Sie sich beziehungsweise wie werden Sie informiert, wie die Verfahren verlaufen sind?

Ulrich Radtke: Nach den einzelnen Berufungsverfahren findet im Rektorat eine Sitzung statt, in der der Berufungskommissionsvorsitzende, der Berufungsbeauftragte und der Dekan über das Verfahren berichten: Waren ausreichend Bewerber vorhanden, war man mit der Qualität der Bewerber zufrieden, wie haben die Eingeladenen überzeugt? Auch die Gutachten werden gemeinsam diskutiert. Bei Schwierigkeiten, zum Beispiel wenn die Gleichstellungsbeauftragte unter Gleichstellungsgesichtspunkten die Liste anders reihen will, wird das im Rektorat und Senat ausführlich besprochen. Gibt es im Einzelfall ein sehr kontroverses Verfahren, können sich Rektorat und Senat auch mehrfach damit befassen. Natürlich ist nicht jedes Verfahren eitel Sonnenschein. Es gibt unterschiedliche Interessen und unterschiedliche Fachrichtungen, die darum kämpfen, dass ihr Kandidat oder ihre Kandidatin stärker berücksichtigt wird. Trotzdem sind die meisten Entscheidungen der Kommission einstimmig.

F&L: Was passiert, wenn die Gleichstellungsbeauftragte eine andere Reihung vorschlägt?

Ulrich Radtke: Es gab einzelne Fälle, bei denen die formale Qualifikation auch eine andere Reihenfolge zugelassen hätte, die Kommission aber in Anbetracht der Person und dem, was die Person vorgestellt hat, sich dann für eine andere Reihung entschieden hat – mit dem Ergebnis, dass die Frau nicht auf den ersten Platz kam. Wir konnten uns aber in allen Fällen mit der Gleichstellungsbeauftragten einigen. Wenn eine Frau die formalen Kriterien erfüllt, jedoch nicht auf dem ersten Platz steht, muss sich die Gleichstellungsbeauftragte die ausschlaggebenden Gründe gut erklären lassen.

F&L: Gelingt es durch eine Erhöhung des Frauenanteils in Berufungskommissionen, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen?

Ulrich Radtke: Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich mir vorstellen – das ist aber nicht evidenzbasiert –, dass das hilfreich ist. Als Mann beruft man möglicherweise doch eher einen Mann, daher ist es wünschenswert, wenn die Berufungskommissionen auch geschlechtergerecht besetzt sind.

F&L: Wann arbeitet eine Berufungskommission besonders gut?

Ulrich Radtke: Wenn sie sich sehr intensiv mit dem Bewerbermarkt beschäftigt und damit einen guten Überblick hat, welche Bewerberinnen und Bewerber es gibt. Gut arbeitet eine Berufungskommission auch, wenn sie sich mit den einzelnen Bewerbern intensiv auseinandergesetzt hat, bis hin zur Einladung und in die engste Auswahl. Also nicht nach dem Motto: Vortrag anhören, halbe Stunde Befragung und das wars.

F&L: Die Leitung und Mitarbeit in einer Berufungskommission ist anspruchsvoll und kostet Zeit. Sollten Anreize für besonders gute Kommissionstätigkeiten geschaffen werden?

Ulrich Radtke: Es ist primäre Aufgabe eines jeden Hochschullehrers und einer jeden Hochschullehrerin, an der Selbsterneuerung der Fakultät mitzuarbeiten. Belohnungen auszusprechen halte ich für verfehlt. Sinnvoll beziehungsweise hilfreich wäre es, für von außen aufgetragene Aufgaben wie zum Beispiel DFG-Gutachter oder DFG-Senatsmitglied innerhalb der Universität eine Entlastung zu gewähren. Aber für die eigene universitäre Selbstverwaltung eine Reduktion vom Lehrdeputat zu ermöglichen, das ist nicht angemessen. Es handelt sich hier um das ureigene Interesse der Fakultät, gute neue Fakultätsmitglieder zu gewinnen.

F&L: Wie gehen Sie mit dem für Bewerberinnen und Bewerber wichtigen Thema "Kleiderordnung" um?

Ulrich Radtke: Die Fächer haben sehr eigene Kulturen, da ist, glaube ich, alles möglich. Ich hege von meiner Seite keine Erwartung. Für mich rein persönlich gilt: Sie werden mich an der Universität nicht ohne Anzug und Krawatte vorfinden, weil ich als offizielle Person und Repräsentant der Universität nicht meine Persönlichkeit zum Ausdruck bringen soll oder muss in dem, wie ich mich kleide. Da bin ich ganz konservativ. Ich bin ein Amtsträger, und für mich als Amtsträger ist eine formale Kleidung hilfreich dafür, dass ich alle Menschen gleich behandle. Sie treffen den Rektor, nicht Herrn Radtke. Ich habe in meinem Büro auch nichts persönlich ausgestaltet mit Familienbildern oder ähnlichem. Das sind funktionale Räume. Man kann sich an dem Rektor abarbeiten, aber nicht an Herrn Radtke.

F&L: Herr Professor Radtke, vielen Dank für dieses Gespräch.