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W-Besoldung
Immer größere Länder-Unterschiede bei Grundgehältern

Die Länderunterschiede bei den Grundgehältern haben über die Jahre zugenommen. Am höchsten ist die Besoldung seit zehn Jahren in Baden-Württemberg.

29.05.2020

Die Differenz bei der Besoldung von Professorinnen und Professoren hat in den vergangenen Jahren zwischen vielen Bundesländern immer weiter zugenommen. Dabei ist Baden-Württemberg über alle Besoldungsstufen hinweg durchgehend Spitzenreiter. Das gilt auch unter Einbeziehung der in einigen Ländern eingeführten Erfahrungsstufen und ausgehandelten Grundleistungsbezüge, wie eine Auswertung des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) zeigt. Die Justiziarin Dr. Ulrike Preißler berichtet darüber in der Juni-Ausgabe von "Forschung & Lehre".

Der Besoldungsvorsprung des Südwestens zwischen 2010 und 2020 ist insbesondere gegenüber Hessen und in der Besoldungsgruppe W3 gewachsen. Hessen zahlte 2010 ein W3-Grundgehalt von 5071 Euro und lag damit rund 250 Euro hinter dem W3-Grundgehalt in Baden-Württemberg (5.321 Euro). 2020 beträgt das W3-Grundgehalt in Hessen 6256 Euro, in Baden-Württemberg ist es inzwischen auf 7.474 Euro gestiegen und damit um mehr als 1200 Euro höher.

Alleine an Grundgehalt erhalten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf einer W3-Professur in Baden-Württemberg also derzeit knapp 20 Prozent mehr als in Hessen. Auch der Unterschied im Zuwachs der Grundbesoldung zwischen den Ländern ist enorm. Waren es zwischen 2010 und 2020 etwa 40 Prozent in Baden-Württemberg, kommt Hessen nur auf 23  Prozent.

Höhe des Grundgehalts unabhängig von Lebenshaltungskosten

Auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf einer Professur von W1 oder W2 gehen die Gehälter deutlich auseinander. Während bei W1 ebenfalls Baden-Württemberg mit einem Grundgehalt von 5228 Euro an der Spitze liegt, sind es in Hessen nur 4494 Euro. W2-Grundgehälter liegen in Baden-Württemberg derzeit bei 6584 Euro. In Hessen sind es 5642 Euro.

Die gewachsenen Besoldungsunterschiede zwischen den Bundesländern lassen sich laut DHV weder mit dem Leistungsprinzip noch mit unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ländern erklären. Um mit der Grundbesoldung eines gut bezahlenden Bundeslandes wie Baden-Württemberg oder Bayern mithalten zu können, müssten viele Bundesländer laut DHV überproportionale Bezüge bei Berufungen oder nach Bleibeverhandlungen zahlen. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren können ihr Grundgehalt allerdings nur in Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg bei der Berufung über zusätzliche Leistungsbezüge aufstocken.

Erstaunlich sei laut DHV insgesamt, dass finanziell starke Länder wie Hessen eher schlecht vergüteten, während finanzschwächere Länder wie die Stadtstaaten Bremen und Hamburg mit ihren Grundleistungsbezügen für eine durchaus wettbewerbsfähige Grundvergütung sorgten.

kas