Vier junge Menschen schauen zusammen auf ein Tablet und denken nach
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#IchBinHanna
Video zu WissZeitVG verärgert den Nachwuchs

Das BMBF erklärt in einem Video das WissZeitVG. Der wissenschaftliche Nachwuchs fühlt sich verhöhnt und macht sich auf Twitter Luft.

14.06.2021

Das Bundesforschungsministerium (BMBF) hat 2018 ein Zeichentrickvideo zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) erstellt. Darin erklärt das BMBF am Beispiel der fiktiven Biologin Hanna die mit dem Gesetz verknüpften Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses. Befristungen förderten demnach die Innovationskraft der Wissenschaft und ermöglichten eine Fluktuation, so dass jede Generation die Chance zur Weiterqualifikation erhalten könne. Diese Ansicht teilen viele Hochschulleitungen und Wissenschaftsvertreter.

Bei jungen Forscherinnen und Forschern stieß das sachliche Erklärvideo nun verspätet auf harsche Kritik. Auf Twitter haben seit Donnerstag viele unter dem Hashtag #IchBinHanna beziehungsweise #IchBinHannah ihre Arbeits-Biografien veröffentlicht, meist in ironischer Anlehnung an die Ausdrucksweise des Videos. Damit wollen sie die oft prekäre Lage verdeutlichen, die sich für sie durch wiederholte Befristungen und die unzureichende Befristungsdauer ihrer Arbeitsverträge an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ergibt.

Die Politik hatte das WissZeit VG 2016 reformiert. Doktoranden und Postdocs können seither für maximal sechs Jahre je Qualifizierungsstufe angestellt werden, in der Medizin für neun Jahre. Auch Hanna aus dem Video hat zunächst einen Dreijahresvertrag für ihre Promotion, der um drei Jahre verlängert wird. Dies nennt das Ministerium "angemessen".

Während eine Promotion im Schnitt vier Jahre dauert, beträgt die durchschnittliche Vertragslaufzeit von Promovierenden laut dem aktuellen Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs aber nur 22 Monate, bei Post-Doc-Stellen sind es 28 Monate. Weil Projektlaufzeit und Befristungsdauer in der Realität oft nicht übereinstimmen, ging die Reform des WissZeitVG vielen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern nicht weit genug. Sie fordern seither ein neues Gesetz, dass längere Vertragsdauern und mehr Dauerstellen in der Wissenschaft vorsieht. Für die Ausgestaltung der Verträge sind laut BMBF jedoch die Länder und die Hochschulen zuständig.

ckr