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FAQ
Welche Vorteile hat eine Verbeamtung?

Der Beamtenstatus bringt Professorinnen und Professoren viele Vorteile im Vergleich zum Angestelltenverhältnis. Die Rechtslage im Überblick.

Von Maria Kleinert 06.06.2018

Vorteil einer Verbeamtung ist, dass die Nettobesoldung höher ist als in einem Angestelltenverhältnis. Für einen Beamten entfallen die Zahlungen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Gegensatz zur Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhält ein Beamter eine Pension, die sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit einerseits und der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Besoldung andererseits richtet. Beamte sind zudem beihilfeberechtigt.

Das beamtenrechtliche Beihilfesystem lässt sich am besten mit Hilfe einer Versicherung im privaten Krankenversicherungssystem ausschöpfen. Beihilfeberechtigt sind – nach näherer Maßgabe der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung – auch die berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Beachtet werden sollte allerdings, dass anders als in der gesetzlichen Versicherung eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist.

Eine Entlassung des Beamten aus dem Dienstverhältnis kommt nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder auf Antrag des Beamten in Betracht. Statt eines Arbeitslosengeldes erhält ein Beamter, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, ein sogenanntes Übergangsgeld.

Beamtenverhältnis auf Zeit bringt einige Nachteile

Beamte können bei Bestehen eines betrieblichen Bedürfnisses versetzt werden. Dieses Versetzungsrecht ist bei Professorinnen und Professoren allerdings eingeschränkt. Sie können grundsätzlich nur mit ihrer Zustimmung abgeordnet oder versetzt werden.

Die Frage der möglichen Nachteilhaftigkeit eines Beamtenverhältnisses stellt sich hauptsächlich bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Dabei muss insbesondere berücksichtigt werden, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach Ende des befristeten Beamtenverhältnisses und bei Wiedereintritt in ein Angestelltenverhältnis nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich ist. Zudem besteht nicht in allen Bundesländern ein Anspruch auf ein sogenanntes Altersgeld, sondern es muss nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung stattfinden. 

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