Ein Foto von drei Bannern der DFG
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
DFG empfiehlt Risiko-Abwägung bei internationalen Anträgen

In Zukunft sollen Forschende das Risiko internationaler Projekte schon im Antragsstadium bewerten. So sehen es neue Empfehlungen der DFG vor.

04.10.2023

Bei zukünftigen internationalen Forschungskooperationen, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert werden, sollen die potenziellen Risiken von internationalen Partnerschaften verstärkt und systematisch berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Ländern, die autoritär regiert werden. Die DFG hat entsprechende Empfehlungen für die Antragstellung erarbeitet, wie sie in einer Pressemitteilung bekanntgab.

Mit ihren Empfehlungen wendet sich die DFG gegen einen pauschalen Verdacht bei Forschungszusammenarbeit mit bestimmten Ländern, wie zum Beispiel der Volksrepublik China, und macht sich stattdessen für eine individuelle Überprüfung jedes Projektes stark.

"Der Austausch von Daten, Erfahrungen, Fertigkeiten und zwischen Personen, der zum Wesen wissenschaftlicher Kooperationsprojekte gehört, kann stets auch Risiken bergen. Diese hängen nicht nur vom Forschungsgegenstand ab, sondern auch von den Kooperationspartnern sowie von den politischen Zielen und den rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten der Behörden des Kooperationslandes", sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker bei der Vorstellung der Empfehlungen.

Je größer das Risiko, desto ausführlicher die Begründung

"Aus Sicht der DFG ist deshalb eine Abwägung jeder internationalen Kooperation notwendig. Wir verzichten dabei bewusst darauf, generelle 'rote Linien' hinsichtlich bestimmter Länder, Partnerinstitutionen oder Forschungsthemen zu ziehen, denn die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut", so Becker. 

Gemäß den nun veröffentlichten Empfehlungen sollen Antragstellende, die in internationalen Partnerschaften arbeiten möchten, künftig so detailliert wie möglich erläutern, welche Risiken damit verbunden sein könnten. Dies umfasst die Prüfung, ob am jeweiligen Partnerinstitut Forschung für militärische oder ähnliche Zwecke betrieben wird. Ebenso sollte eine Bewertung der kritischen Anwendungs- oder Verwertungsmöglichkeiten des Forschungsgegenstands erfolgen. Auch Einschränkungen in Bezug auf die Wissenschaftsfreiheit im Partnerland, wie etwa Beschränkungen bei der Veröffentlichung von Projektergebnissen, sollten berücksichtigt werden.

Der Leitsatz für alle empfohlenen Prüf- und Reflexionsschritte laute: Je größer die Risiken oder ihr Anschein sind, desto gründlicher und ausführlicher sollte das Forschungsprojekt begründet werden. Umgekehrt genügt eine kurze Erläuterung, wenn bei einem beantragten Projekt keine erkennbaren Risiken bestehen.

cle