Goldener Schlüssel in einerm Schlüsselloch, der symbolisiert Daten aufschließt.
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Wissenschaftliches Publizieren
Spanien startet nationale Open-Access-Strategie

In Spanien werden künftig alle öffentlich finanzierten Forschungsergebnisse ohne Bezahlschranke veröffentlicht. Das kostet die Regierung Millionen.

05.05.2023

Die spanische Regierung hat beschlossen, während der nächsten vier Jahre eine Open-Access-Strategie zu verfolgen, die alle Erkenntnisse aus öffentlich finanzierter Forschung bei der Veröffentlichung in Fachzeitschriften kostenfrei zugänglich macht. Dies teilte das spanische Bildungsministerium am Mittwoch mit. Das Onlinemagazin "Science Business" berichtete zuerst.

Mit der Maßnahme sollen die Qualität, die Transparenz und die Reproduzierbarkeit der Wissenschaft in Spanien verbessert werden und Wissen soll sich schneller verteilen, sowohl innerhalb der Wissenschaft als auch in der Gesellschaft. Dazu investiere Spanien von 2023 an jährlich knapp 24 Millionen Euro.

Im Rahmen dessen sollen auch neue Mechanismen zur Bewertung von Forschungsleistungen sowie neue Anreizsysteme eingeführt werden, die die Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen weiter fördern.

Open Access in Europa

Die Entscheidung Spaniens steht im Kontext des Bemühens der Europäischen Union (EU) um Open-Access-Veröffentlichungen mit der Initiative "Plan S". Zahlreiche Wissenschaftsverlage haben in den vergangenen Jahren konsumentenorientierte Abokosten durch Gebühren ersetzt, die Autorinnen und Autoren oder ihre Institutionen für die Open-Access-Veröffentlichung ihrer Texte zahlen müssen (article processing charges, APCs) . Ende Mai wollen die EU-Wissenschaftsministerinnen und -minister eine gemeinsame Erklärung abgeben und Politik und Verlage dazu aufrufen, die sofortige und uneingeschränkte Open-Access-Veröffentlichung ohne zusätzliche Kosten für Autorinnen und Autoren zum Standardverfahren für alle wissenschaftlichen Publikationen zu machen, wie "Science Business" berichtet.

Der Aufruf ziele auch auf undurchsichtige APCs, die aus der Sicht vieler die tatsächlichen Publikationskosten bei Weitem übersteigen. Die EU-Mitgliedsstaaten wollen demnach, dass Verlage von überhöhten Kosten absehen, weil diese zu Ungleichheiten führten, da sie die finanziellen Möglichkeiten von Einzelpersonen und Institutionen besonders aus einkommensschwachen Ländern überstiegen.

Zweitveröffentlichungsrechte und Open Access in Deutschland

Zu dem Bemühen um besseren Zugang zu Forschungsergebnissen gehöre auch die Einführung von Zweitveröffentlichungsrechten in verschiedenen EU-Staaten, so "Science Business". Diese erlaubten es, Ergebnisse aus öffentlich geförderter Forschung in Open-Access-Repositorien erneut zu publizieren.

Dies ist etwa in Deutschland seit 2013 der Fall durch die Einführung des unabdingbaren Zweitverwertungsrechts für Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Beiträge. Durch diese urheberrechtliche Regelung können Forschungsergebnisse, die mindestens zur Hälfte mit öffentlicher Förderung erstellt wurden, zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung der Allgemeinheit – zu nicht-gewerblichen Zwecken und unabhängig von Regelungen im Verlagsvertrag – zugänglich gemacht werden.

Für Forschungsergebnisse, die mit einer Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt wurden, können anfallende Kosten für eine Open-Access-Publikation mit den Projektmitteln beantragt werden, legte das BMBF bereits 2016 in seiner Open-Access-Strategie fest. Auch weitere Förderer bieten Forschenden die Möglichkeit, Kosten für die Open-Access-Veröffentlichung ihrer Ergebnisse mit Projektmitteln zu beantragen. Außerdem bieten einige Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Länderregierungen, etwa in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, eigene Open-Access-Publikationsfonds zur Deckung der Kosten an.

In Deutschland existiert keine einheitliche nationale Open-Access-Politik. Durch die Länderhoheit in  der Hochschulpolitik werden Regelungen zu Open Access überwiegend auf Ebene der Bundesländer getroffen. Es ist allerdings laut Koalitionsvertrag der Ampelkoalition Ziel der Bundesregierung, Open Access zu stärken und zum "gemeinsamen Standard" zu machen. Der Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung soll demnach mit einem geplanten Forschungsdatengesetz umfassend verbessert werden. Aktuell sind Interessierte aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft eingeladen, dem BMBF ihre Positionen zum Forschungsdatengesetz mitzuteilen, so das Ministerium.

cpy