Gebäude der Universität Tübingen auf der Morgenstelle bei Nacht
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Staatliche Hilfen für Hochschulen
Uni Tübingen appelliert wegen Energiekosten ans Land

Der Universität Tübingen fehlt wegen der Energiekrise Geld. Das Land müsse aushelfen, da sonst 20 Lehrstühle auf dem Spiel stünden, mahnt die Uni.

14.12.2022

Der Tübinger Universitätsrat hat die Landesregierung in Baden-Württemberg eindringlich dazu aufgerufen, wegen der stark gestiegenen Energiekosten ein Hilfsprogramm aufzulegen. "Anders als alle anderen staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg müssen die Universitäten die Kosten für Heizung und Strom aus ihrem eigenen Etat bestreiten", sagte der Vorsitzende des Universitätsrats, Bernhard Sibold, am Mittwoch.

Komme keine Hilfe, blieben nur Einschnitte beim Personal. "Um unser strukturelles Defizit auszugleichen, müsste die Universität 20 Professuren einschließlich der dazu gehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsparen", sagte Sibold. Dies hätte direkte und massive Auswirkungen auf Forschung und Lehre an der Universität Tübingen. Die Zahl der Neuberufungen müsste drastisch gesenkt werden und Einschnitte in das Studienangebot wären unausweichlich.

"Die Landesregierung lässt die Universitäten in der aktuellen Energiekrise nicht allein", sagte die Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne). Der Haushaltsentwurf der Landesregierung für die Jahre 2023 und 2024 siehe eine Rücklage in Höhe von einer Milliarde Euro vor. Von dieser können nach Angaben Olschowskis auch die neun Universitäten profitieren.

Die Ministerin räumte aber auch ein, dass die gestiegenen Energiekosten nicht komplett kompensiert werden können. Die Hochschulen seien daher zum "konsequenten Energiesparen" aufgerufen. "Mindestens 20 Prozent weniger Energieverbrauch ist das Ziel. Dabei sollten aber der grundlegende Betrieb der Hochschulen, wichtige Forschungsvorhaben und vor allem auch die Präsenzlehre nicht in Frage gestellt werden", hieß es aus dem Wissenschaftsministerium.

Unionsfraktion fordert mehr staatliche Hilfen

Die Unionsfraktion im Bundestag forderte am Mittwoch in einem Antrag ebenfalls staatliche Unterstützung für Hochschulen, allerdings vom Bund. Dieser müsse Hochschulen in die Härtefallregelung der Strom- und Gaspreisbremse aufnehmen, um bundesweit den Hochschulbetrieb zu garantieren und die Qualität der Lehre zu sichern. Da das Einsparpotenzial in der Forschung gering sei, bliebe den Hochschulen oft nur die Option, die gestiegenen Energiekosten durch Stelleneinsparung zu kompensieren. Solche "flächendeckenden Einstellungsstopps" müssten verhindert werden, forderte die Union. Außerdem solle auch der wissenschaftliche Nachwuchs an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in die Härtefallregelungen miteinbezogen werden.

Über den Gesetzentwurf zur ab 2023 geplanten Strom- und Gaspreisbremse samt Härtefallregelungen, den die Bundesregierung Ende November vorgelegt hat, wird der Bundestag am Donnerstag entscheiden. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zufolge sollen die darin vorgesehenen Hilfen auch für Bildungs- und Forschungseinrichtungen gelten. Der Notfallfonds für die Wissenschaft, den die Unionsfraktion im Oktober gefordert hatte, hat indessen am Mittwoch im Bildungsausschuss keine Mehrheit gefunden und wurde daher abgelehnt.

Auch der Deutsche Hochschulverband (DHV) mahnte vergangene Woche mehr staatliche Hilfen für Hochschulen in der Energiekrise an. Insbesondere die Länder müssten mehr tun. Dort gebe es sehr unterschiedliche und meist nicht zufriedenstellende Energie-Hilfspakete für die Hochschulen, kritisierte der DHV.

aktualisiert am 14.12.2022 um 16.12 Uhr, zuerst veröffentlicht um 13.32 Uhr

dpa/ckr