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Berufungsverfahren
Wie der Schritt zur Professur gelingt

Der Weg zur ersehnten Ruferteilung beginnt mit überzeugenden Bewerbungsunterlagen. Durchdacht erstellt punktet man bei der Berufungskommission.

Von Ulrike Preißler 14.06.2018

Freie Stellen für Hochschullehrer müssen von der Hochschulleitung nach Maßgabe der Landeshochschulgesetze öffentlich ausgeschrieben werden. Die Hochschulen veröffentlichen die Ausschreibungen im Regelfall auf ihrer Homepage, in der Zeitschrift Forschung & Lehre sowie auf dem Internetportal "academics", damit sie eine möglichst große Anzahl an potenziellen Bewerbern erreichen.

Das Bewerbungsverfahren und auch die Anforderungen an die schriftliche Bewerbung für eine Professur unterscheiden sich in der Wissenschaft wesentlich von denen in anderen beruflichen Bereichen. Ein Bewerbungsverfahren in der Wissenschaft gestaltet sich aufgrund der diversen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, sehr viel aufwändiger und auch das eigentliche Auswahlverfahren mit mehreren Stufen ist zeitintensiver als in der Wirtschaft.

Von der Fakultät und der Berufungskommission wird der Ausschreibungstext gefertigt. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbungsunterlagen werden von der Berufungskommission die besten Bewerbungen ausgesucht und die in die engere Auswahl gekommenen Bewerber zum Probevortrag und zum Gespräch mit der Berufungskommission eingeladen. Nicht selten findet auch eine Lehrprobe statt.

Nach Prüfung der wissenschaftlichen und persönlichen Eignung wird für die besten Bewerber eine Begutachtung eingeholt. Schließlich fertigt die Berufungskommission aufgrund der persönlich gewonnenen Eindrücke von den Bewerbern und den vorliegenden Gutachten eine Berufungsliste an. Diese wird von der Fakultät verabschiedet, an die Hochschulleitung weitergereicht und daraufhin erfolgt die Ruferteilung.

Zu einem Ruf wird es also nur kommen, wenn die einzelnen Hürden – überzeugende schriftliche Bewerbungsunterlagen, erfolgreicher persönlicher Auftritt und positive Begutachtung – genommen sind. Der Bewerber sollte sich daher gleich zu Beginn des Verfahrens schon bei der Abfassung seiner schriftlichen Bewerbungsunterlagen damit auseinandersetzen, wie er die Berufungskommission von sich überzeugen kann.

Anforderungen aus Ausschreibungstext im Anschreiben benennen

Hierzu muss er wissen, wie die Fakultät aufgestellt ist und welche Anforderungen von ihr an den Bewerber gestellt werden. Dazu bedarf es zunächst des genauen Studiums des Professuraussschreibungstextes.

Beim Anschreiben gilt es, die im Ausschreibungstext dargestellten Anforderungen an den Stelleninhaber zu spiegeln. So kann eine Berufungskommission direkt nach Durchsicht des Bewerbungsanschreibens erkennen, dass der Bewerber die gewünschten Professureinstellungsmerkmale erfüllt.

Im Anschreiben sind zunächst die aktuelle berufliche Position sowie die akademischen und weiteren beruflichen Qualifikationen darzustellen. Der Bewerber sollte die Passgenauigkeit seiner Forschungsthemen erläutern und seine Drittmittelaktivitäten beschreiben. Weiterhin muss auf den Forschungs-Output wie Publikationen, Vortragstätigkeit, Kooperationen in der Wissenschaft oder Industrie hingewiesen werden.

Auch die Nachwuchsförderung ist ein Ausweis für die Forschungstätigkeit. Zudem sollte der Bewerber seine Lehr- und Prüfungserfahrung sowie Weiterbildung im didaktischen Bereich darstellen. Sofern der Bewerber sich in der akademischen Selbstverwaltung eingebracht hat, sollte dies erwähnt werden.

Schließlich sollte der Bewerber darlegen, welche persönliche Motivation er hat, sich speziell auf die ausgeschriebene Professur zu bewerben. Das Anschreiben wird dann häufig zwei bis drei Seiten umfassen. In kürzerer Form ist das Spiegeln der jeweils im Ausschreibungstext niedergelegten Einstellungsvoraussetzungen fast nicht möglich. Wichtig ist es, bei der Gestaltung des Briefkopfes auf Privatpapier, dass der Bewerber neben seiner privaten (und auch dienstlichen) Anschrift die telefonische und elektronische Erreichbarkeit angibt, über die dann im Regelfall die weitere Kommunikation erfolgt.

Auflistung eingeworbener Drittmittel notwendig

Dem Bewerbungsanschreiben werden nun die Dokumente, die im Professurausschreibungstext aufgezählt sind, beigefügt. Manchmal wird im Professurausschreibungstext lediglich erwähnt, dass die "üblichen Unterlagen" beizufügen sind.

Zu den üblichen Unterlagen gehören in der Regel ein Lebenslauf, das Publikations- und Vortragsverzeichnis, eine Liste der Kooperationen, ein circa zweiseitiges Forschungskonzept, in dem die laufenden und geplanten Forschungsschwerpunkte erläutert werden.

Unbedingt erforderlich ist die Liste der bisher eingeworbenen Drittmittel. Auch können hier – ebenso wie im Forschungskonzept – beantragte oder geplante Drittmittelvorhaben als eigene Rubrik aufgenommen werden.

Viele Hochschulen erbitten bei der Aufstellung der Drittmittelförderung bisheriger, laufender oder geplanter Forschungsprojekte eine tabellarische Übersicht. In dieser ist das Projektthema, der jeweilige Drittmittelgeber, der Förderzeitraum und das Drittmittelvolumen anzugeben. Wird das Drittmittelprojekt mit Partnern durchgeführt, sollte das Drittmittelgesamtvolumen, der eigene Drittmittelanteil und die eingenommene Drittmittelposition sowie die Namen der Projektpartner aufgeführt werden.

Einzelne wissenschaftliche Schriften sollten den Bewerbungsunterlagen nur dann beigefügt werden, wenn dies im Ausschreibungstext erbeten wird. Die Lehre ist in den Bewerbungsunterlagen durch die Liste der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen zu spiegeln.

Jede einzelne Lehrveranstaltung sollte niedergelegt werden (Titel, Ort und Zeitpunkt, Art und gegebenenfalls auch Evaluationsergebnis der Lehrveranstaltung). Auch ein ein- bis zweiseitiges Lehrprofil, in dem erläutert wird, welche thematisch passenden Lehrinhalte vom Bewerber angeboten werden können, ist zielführend.

Darüber hinaus könnten hier die Lehrphilosophie, die Lehrerfolge (Evaluationen, Preise etc.), die Prüfungserfahrung sowie Fortbildungen in allen Bereichen der Lehre erwähnt werden. Nicht selten möchten Hochschulen, dass mit circa zwei Lehr­evaluationsbeispielen der Erfolg in der Lehre nachgewiesen wird.

Forschungsschwerpunkte im Lebenslauf listen

Besondere Bedeutung kommt dem Lebenslauf zu. In diesem können persönliche Angaben gemacht werden, in jedem Fall muss er die private und dienstliche Anschrift enthalten. Je nach Fachkultur kann bei einer Bewerbung in Deutschland auch ein Foto des Bewerbers beigefügt werden.

Es bietet sich an, der Berufungskommission gleich im Lebenslauf mit einigen Stichworten darzulegen, welche Forschungsschwerpunkte vom Bewerber bearbeitet werden. So muss der Leser der Bewerbungsunterlagen nicht erst das Forschungskonzept und die Publikationsliste lesen, um dann in einem weiteren Schritt zu konstatieren, welche Forschungsgebiete der Bewerber abdeckt.

Der Lebenslauf umfasst weiterhin die bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeiten. Unter der jeweiligen beruflichen Tätigkeit kann auch stichwortartig erläutert werden, welche Arbeitsschwerpunkte und Verantwortlichkeiten damit einhergingen. Weiterhin sollte die wissenschaftliche Qualifikation dargelegt werden (Studienabschlüsse, Promotion, Habilitation). Es empfiehlt sich außerdem, Auslandsaufenthalte aufzuführen.

Im Lebenslauf sollte sich eine Rubrik für Stipendien, Preise und Auszeichnungen befinden. Unter der Überschrift "Referenzen" könnten Listenplätze und Rufe in anderen Berufungsverfahren erwähnt werden, denn dies erhöht die Reputation des Bewerbers. Bei Bewerbungen im Ausland üblich, wird in Deutschland die Angabe von Referenzpersonen selten ausdrücklich als Bewerbungsanlagenteil erbeten.

Zudem könnte im Lebenslauf niedergelegt werden, welche Fortbildungsveranstaltungen bisher besucht worden sind, welche Mitgliedschaften in Fachverbänden vorhanden sind, welche nationalen oder internationalen Kooperationen bestehen und ob man schon Erfahrungen in der Ausrichtung von Tagungen oder Workshops hat. Schließlich sind Sprachkenntnisse oder besondere für die Professur relevante Kenntnisse im Lebenslauf zu erwähnen.

Viele Hochschulen halten auf der Homepage Personalblätter vor, die der Bewerber herunterladen, ausfüllen und den Bewerbungsunterlagen beifügen muss und in denen er schon einmal spiegelstrichartig seinen persönlichen Hintergrund sowie seine wesentlichen wissenschaftlichen Leistungen aufführen soll.