Das Bild zeigt die leeren Sitze eines Hörsaals.
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Kultusministerkonferenz
Studienberechtigten-Zahl wird absehbar wieder ansteigen

Die Vorausberechnung zeigt einen vorübergehenden Rückgang durch reduzierte Abiturjahrgänge. Ab 2027 ist mit steigenden Zahlen zu rechnen.

30.04.2024

Die Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentlichte eine aktualisierte Vorausberechnung der Studierendenzahlen bis 2035. Die letzte Vorausberechnung von 2021 basierte auf Daten bis 2019 und konnte insofern die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges noch nicht berücksichtigen. Nach der Vorausberechnung steigen die Zahlen der Studienberechtigten in diesem Jahr auf 390.300 (Hochschulen in Trägerschaft der Länder) beziehungsweise 478.000 Personen (Hochschulen insgesamt). 

Für die Jahre 2025 und 2026 ist dann allerdings ein Rückgang zu erwarten, der sich aus der Rückumstellung auf die 13-jährige Schulzeit in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erklärt. Ab 2027 sei mit einer kontinuierlich ansteigenden Anzahl von Studienanfängerinnen und -anfängern zu rechnen. Im Jahr 2035 werde das bisherige Spitzenjahr 2011 voraussichtlich um 7.500 Personen übertroffen (526.200 Studienanfängerinnen und -anfänger an den Hochschulen insgesamt).

Kontinuierlich steigende Zahlen ab 2027 erwartet

Professor Dr. Walter Rosenthal, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, betonte in einer Stellungnahme, dass der Rückgang durch reduzierte Abiturjahrgänge nur vorübergehender Natur sei. "Der Gesamttrend unterstreicht die unverändert zentrale Bedeutung der Hochschulen im deutschen Bildungssystem. Und er bekräftigt, dass eine dieser Entwicklung angemessene Finanzierung der Hochschulen unverzichtbar bleibt."

Die sogenannte Status-quo-Vorausberechnung geht von einer gleichbleibenden Studienneigung der Studienberechtigten und der grundsätzlichen Verfügbarkeit der nachgefragten Studienplätze aus. Laut KMK erlaube die Vorausberechnung eine Abschätzung wesentlicher Indikatoren, die für die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder im "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" herangezogen werden.

hes