Ein Fragezeichen, eine Glühbirne und ein Ausrufungszeichen mit Kreide auf eine Tafel gemalt
Gerhard Seybert/fotolia

FAQ
Welche Aufgaben haben wissenschaftliche Mitarbeiter?

Auch an der Universität variieren Stellenausschreibungen je nach aktuellem Bedarf. Ein juristischer Blick auf das mögliche Spektrum an Tätigkeiten.

Von Vanessa Adam 20.06.2018

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten haben die Aufgabe, wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie im Bereich der Medizin auch in der Krankenversorgung zu erbringen.

Zu den Dienstleistungen, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern obliegen, gehört auch die Tätigkeit in der Verwaltung der wissenschaftlichen und betrieblichen Einrichtungen, in der Studien- und Prüfungsorganisation, der Studienberatung und in anderen Aufgabenbereichen der Hochschule. Erfasst sein kann beispielsweise auch die Betreuung wissenschaftlicher Sammlungen und Geräte.

Zeit für eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten

Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterrichten, soweit dies zur Gewährleistung des Lehrangebotes erforderlich ist. Die individuellen Aufgaben der einzelnen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrags und insbesondere in der Tätigkeitsbeschreibung festgelegt.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur wissenschaftlichen Qualifizierung beschäftigt sind, soll zudem im Rahmen ihrer Arbeitszeit ausreichend Gelegenheit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit gegeben werden. Regelmäßig sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer beziehungsweise einer wissenschaftlichen Einrichtung zugewiesen.

Die Einrichtungsleitung oder die Professorin beziehungsweise der Professor sind als Fachvorgesetze gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weisungsbefugt. Nur in begründeten Fällen kann wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre übertragen werden. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis aber nur sehr restriktiv Gebrauch gemacht.

Immer mittwochs

Der Karriere-Tipp von Forschung & Lehre 

Forschung & Lehre beantwortet Ihre Fragen zum wissenschaftlichen Berufsalltag – jede Woche, kompakt und auf den Punkt.


Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in den Rubriken Karriere und Recht auf der Website von Forschung & Lehre.

Haben Sie Fragen, die noch nicht beantwortet wurden? Dann schreiben Sie uns: kommentare(at)forschung-und-lehre.de.

Wir bemühen uns, Ihre Fragen in den kommenden FAQs zu berücksichtigen.