Eine Hand bewegt eine Spielfigur durch ein Labyrinth aus verschiedenen Wegen mit unterschiedlichen Zielen
mauritius images / Olivier Le Moal / Alamy / Alamy Stock Photos

Beschäftigungsbedingungen
Unis schlagen Reform für WissZeitVG vor

Die Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz haben einen Vorschlag für planbarere Karrierewege in der Wissenschaft. Was wäre anders?

07.07.2022

Die Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben am Mittwoch in Berlin Vorschläge verabschiedet, wie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) weiterentwickelt werden sollte. In dem Diskussionspapier stellen die Unis ihre Vision vor, wie Karrieren in der Wissenschaft planbarer würden. Doktoranden und Postdoktoranden sollen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen früher die von ihnen geforderte Sicherheit erhalten, wie ihre Chancen auf eine Dauerstelle stehen. Dabei müsse allerdings berücksichtigt werden, dass die Personalentwicklung in der Wissenschaft notwendigerweise hochkompetitiv und für attraktive Beschäftigungsbedingungen mehr als eine Gesetzesänderung nötig sei, stellte die HRK fest.

Konkret schlagen die Unis vor, die von Befristungen geprägte Qualifizierungsphase, die Promotion und Postdoc-Phase umfasst, auf zehn Jahre zu beschränken. Derzeit sind es zwölf Jahre. Der Erstvertrag mit Promotionsziel soll dabei laut HRK mindestens drei Jahre laufen, die Postdoc-Phase mindestens vier Jahre umfassen.

Eine langfristige Beschäftigung in der Wissenschaft müsse neben der Professur grundsätzlich auch auf einer anderen unbefristeten Stelle in Forschung, Lehre oder Wissenschaftsmanagement möglich sein. Juniorprofessuren soll es weiterhin mit oder ohne Tenure Track geben. Zudem soll der Wechsel in Karrierewege außerhalb der Wissenschaft erleichtert werden. Die Entscheidung, wie es für die Qualifizierenden weitergeht, soll vor allem früher fallen, heißt es in dem Diskussionspapier. Ein allgemeines Recht auf eine Dauerstelle für Postdocs beziehungsweise eine Pflicht für die Unis, Anschlusszusagen zu erteilen, wie es das umstrittene Berliner Hochschulgesetz vorsieht, lehnt die HRK hab.

Vor einigen Tagen hatten bereits der Deutsche Hochschulverband und die Junge Akademie ähnliche Reformvorschläge vorgestellt. Im Bundesministerium für Bildung und Forschung wird seit der Ende Mai veröffentlichten Evaluation der letzten Novelle des WissZeitVG ebenfalls über mögliche weitere Änderungen diskutiert.

ckr